Sonntag, 13. Oktober 2013

Zwischen Tradition und Moderne

Ein Mädchen kommt ins heiratsfähige Alter, spätestens jetzt beginnen die Eltern mit der Suche nach einem passenden Partner. Passend heißt in dem Falle, dass der Partner einen guten Beruf ausübt und seine Familie einen guten Ruf hat. Dann stellt die Familie des Mädchens einen Antrag und wenn sie als zukünftige Ehefrau in Betracht gezogen wird, lernen sich die Eltern kurz kennen. Diese handeln dann auch für das Mädchen eine Mitgift aus, der ihr den Eintritt in die Familie des Sohnes erlaubt. Offiziell sind Mitgiftforderungen seit 1961 in Indien verboten und stellt Missbräuche zur Strafe, jedoch wird sie immernoch in der praxis durchgeführt. Eine Heirat hat hier also wenig mit Liebe zu tun, sondern ist Verhandlungssache.

Die Familie mit ihren Verwandtschaftsverhältnissen ist eine große Gemeinschaft, in der jeder voneinander abhängig ist, selbst die Nachbarn und Freunde werden in dieses Geflecht eingespannt. Die einziehende Globalisierung, gepaart mit der freien Marktwirtschaft, beginnen diese Verhältnisse aufzubrechen. In den Großstädten hat sich eine neue Mittelklasse herausgebildet, die individuelle Lebensstile ihrer Söhne und Töchter unterstützt. So werden hier weniger Ehen durch die Entschiedung der Eltern geschlossen und die Tochter wird auch wieder von der Familie in Empfang genommen, wenn sie sich von ihrem Mann trennt.

Eine verheiratete Frau hat nach der hinduistischen Tradition zwei wichtige Aufgaben. Ihre erste Aufgabe ist es den Haushalt zu versorgen und ihrem Ehemann treuen Dienst zu erweisen. Das schließt eine gute leibliche Versorgung und den Gehorsam gegenüber des Ehemannes ein. Eine hinduistische Ehe soll eine Verbindung für die Ewigkeit sein, das Schicksal der Frau ist an den Ehegatten gebunden, eine Scheidung ist zwar möglich, jedoch nicht gesellschaftlich akzeptiert. Sie sollte wenig selbstständige Entscheidungen treffen, ist demnach also immer von der männlichen Handlungsmacht abhängig. Als Tochter gegenüber dem Vater, als Hausfrau dem Ehegatten und als Witwe dem Sohn.

Die zweite Pflicht besteht darin, einen Sohn zu gebären und damit die Nachfolge der Familie zu garantieren. Der Sohn verheiratet sich im erwachsenen Alter mit einer Frau, die dann wiederum Teil der Familie wird und der Mutter im Haushalt unter die Arme greift. Der Sohn ist auch dann dafür zuständig, die Eltern im Alter zu versorgen. 


2 Kommentare:

  1. Apropos Mitgift:

    http://www.welt.de/vermischtes/article120782429/Brautverbrennung-ist-die-beliebteste-Methode.html

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